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Herzlich Willkommen

Privilegierte Schützengilde Zeitz von 1396 e.V.

Schwarzes Brett

Lehrgang „Waffensachkunde“ I/2026

Nächster Waffensachkundelehrgang für Sportschützen

11.04.2026, 12.04.2026, 17.04.2026 und 18.04.2026

Entsprechend den Richtlinien des Deutschen Schützenbundes e.V. für den Nachweis der
Sachkunde (§ 7 WaffG i. V. m. § 3 Abs. 1 Nr. 2c AWaffV), Stand: 18.03.2017
Der nächste Sachkundelehrgang findet auf dem Schießplatz Tiergarten in Zeitz an folgenden Terminen statt:

11.04.2026 (Samstag) 9:00 bis 17:00 Uhr Unterricht / praktische Unterweisung
12.04.2026 (Sonntag) 9:00 bis 17:00 Uhr Unterricht / praktische Unterweisung
17.04.2026 (Freitag) 17:00 bis 20:00 Uhr Konsultationen
18.04.2026 (Samstag) 8:30 bis 13:00 Uhr Unterricht / praktische Unterweisung
/ Schießleistungstest
18.04.2026 (Samstag) 13:00 bis 16:00 Uhr Theoretische und praktische Prüfung

Verbindliche und vollständige Teilnahmeanmeldungen sind bis spätestens 09.03.2026 unter Nutzung des beigefügten Formulars einzureichen bei:

Patrick Werner (E-Mail: pawerner@gmx.de)

ARBEITSEINSÄTZE 2026

Sonntag, den 18.01.2026 09-12.00 Uhr

  • Bäume/Holz – 25 +50 m Bahn im Wechsel zeitweise gesperrt

Samstag, den 28.02.2026 09-13.00 Uhr

  • Holz – 100 m Bahn zeitweise gesperrt

Sonntag, den 12.04.2026 09-12.00 Uhr

Samstag, den 09.05.2026 09-13.00 Uhr

Samstag, den 13.06.2026 09-13.00 Uhr

Freitag , den 21.08.2026 13Uhr 
Sonntag, den 23.08.2026 09Uhr

  • Vorb. Vogelschießen
  • Abbau Vogelschießen

Samstag, den 12.09.2025 09-13.00 Uhr

Samstag, den 17.10.2024 09-13.00 Uhr

  • Laub

Samstag, den 28.11.2024 09-13.00 Uhr

  • Laub

Meldungen jeweils 1 Woche vorher bei: 

Platzwart Jan Poser Tel. 0176-97 39 00 40
janposer.bauplanung@gmail.com

ÄNDERUNGEN FÜR DEN FALL DES BAUS DER 50 m ANLAGE VORBEHALTEN !

Weihnachtsgrüße 2025
Weihnachtsbotschaft des Vorstandes

Weihnachtsbotschaft des Vorstandes

der Privilegierte Schützengilde Zeitz von 1396 e.V.

Liebe Mitglieder,

liebe Gastschützinnen und Gastschützen,

ein ereignisreiches Jahr liegt hinter uns. Ein Jahr, das von sportlichem Ehrgeiz, kameradschaftlichem Miteinander und der Pflege unserer jahrhundertealten Schützentradition geprägt war. Gerade in einer Zeit, die von Veränderung und Unsicherheit bestimmt ist, zeigt sich der besondere Wert unseres Vereins: Gemeinschaft, Verlässlichkeit und gegenseitiger Respekt.

Die Weihnachtszeit lädt dazu ein, innezuhalten, Dank auszusprechen und den Blick auf das Wesentliche zu richten. Unser Dank gilt allen Mitgliedern, die sich mit Engagement, Verantwortungsbewusstsein und Herzblut in das Vereinsleben eingebracht haben – sei es im Training, bei Wettkämpfen, in der Nachwuchsarbeit oder bei der Absicherung unseres Schießbetriebs. Ebenso danken wir unseren Gastschützen für ihr Vertrauen und ihre Verbundenheit mit unserer Gilde.

Möge das Weihnachtsfest Ihnen und Ihren Familien Ruhe, Zuversicht und schöne gemeinsame Stunden schenken. Für das kommende Jahr wünschen wir Ihnen Gesundheit, persönliche Zufriedenheit, sportlichen Erfolg und stets ein sicheres Auge sowie eine ruhige Hand.

Mit herzlichen Grüßen und einem kräftigen „Gut Schuss“

Der Vorstand

Privilegierte Schützengilde Zeitz von 1396 e.V.

FAQ ´s

FAQ für Interessenten

Häufige Fragen zur Privilegierten Schützengilde Zeitz von 1396 e.V.

Wir geben hier einen schnellen Überblick über unseren Verein, unsere Schießanlage, Trainingsmöglichkeiten, Gastnutzung, Mitgliedschaft und wichtige waffenrechtliche Grundlagen für den Einstieg in den Schießsport.

1. Wer sind wir?

Wir sind die Privilegierte Schützengilde Zeitz von 1396 e.V. und verbinden sportliches Schießen, Vereinskameradschaft und die Pflege unserer langen Schützentradition in Zeitz.

2. Seit wann gibt es das Zeitzer Schützenwesen?

Wir führen unsere Tradition auf das Jahr 1396 zurück. In unserer Chronik wird außerdem ein erstes urkundlich erwähntes Schützenfest in Zeitz für das Jahr 1411 genannt.

3. Wofür stehen wir heute?

Wir verstehen uns als Gemeinschaft für sportliches Schießen, verantwortungsvollen Umgang mit Sportgeräten, Kameradschaft und Tradition. Interessierte können bei uns den Schießsport kennenlernen, trainieren und sich über Wettkämpfe, Vereinsleben und Mitgliedschaft informieren.

4. Welche Schießstände und Anlagen bieten wir?

Unsere Anlage bietet mehrere Disziplinbereiche für unterschiedliche Entfernungen und Trainingsformen:

  • 10-m-Luftgewehrhalle mit 4 Bahnen,
  • 25-m-Stand mit 10 Bahnen, davon 5 Duellanlagen und 5 Seilzuganlagen,
  • 50-m-Stand mit 10 Bahnen und Seilzuganlage,
  • 100-m-Stand mit Seilzuganlage,
  • TRAP-Anlage mit 2 Ständen und elektrischer Taubenwurfanlage.
5. Was kann bei uns geschossen werden?

Wir ermöglichen das sportliche Schießen auf den dafür zugelassenen Ständen und nach den jeweils geltenden Stand-, Sicherheits- und Sportordnungen. Nach den Angaben unserer Website sind auf den Bahnen unter anderem Kleinkaliber, Großkaliber und Schwarzpulver zugelassen. Zusätzlich ist zu Trainingszwecken Trap-Schießen möglich.

6. Haben wir eine Trap-Anlage?

Ja. Wir verfügen über eine TRAP-Anlage mit 2 Ständen und einer elektrischen Taubenwurfanlage. Die Vereinsseite beschreibt die Trap-Nutzung als Trainingsmöglichkeit mit eingeschränkter Nutzung.

Für Trap werden auf der Website Einzelladerflinten bis Kaliber 12/70 und Weicheisenschrot bis maximal 2,6 mm genannt.

7. Wann sind unsere allgemeinen Schießzeiten?

Unsere auf der Website veröffentlichten allgemeinen Schießzeiten sind: Montag 14:00 bis 17:00 Uhr, Mittwoch 09:00 bis 12:00 Uhr nach Vereinbarung, Sonnabend 09:00 bis 13:00 Uhr sowie 14:00 bis 18:00 Uhr nach Vereinbarung und Sonntag 09:00 bis 12:00 Uhr.

Bitte vor dem Besuch unsere aktuellen Hinweise, Sperrungen, Arbeitseinsätze und Terminänderungen auf der Website prüfen.

8. Müssen Gruppen oder Gäste vorher anfragen?

Ja. Für Gruppen, andere Vereine, Reservierungen oder besondere Nutzungen bitten wir um vorherige Vereinbarung. So können wir Standkapazitäten, Aufsicht, Sicherheitsanforderungen und organisatorische Abläufe sauber planen.

9. Können Interessierte bei uns als Gäste schießen?

Ja, Gastnutzung ist bei uns grundsätzlich vorgesehen, sofern die organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen am jeweiligen Trainingstag erfüllt sind. Auf unserer Website führen wir dafür eigene Kostenpositionen für Gäste, Standnutzung und Leihwaffen auf.

10. Was kostet die Nutzung unserer Schießanlage?

Auf unserer Website nennen wir für die Standnutzung 1,00 € für Vereinsmitglieder und 10,00 € für Gäste. Scheiben können am Stand erworben werden; auf der Website wird 1,00 € pro Scheibe angegeben.

Kosten können sich ändern. Maßgeblich ist immer unsere aktuelle Beitrags- und Gebührenregelung.

11. Stellen wir Leihwaffen oder Munition bereit?

Auf unserer Website ist angegeben, dass Munition am Stand erworben werden kann. Leihwaffen beschreiben wir für Mitglieder als kostenlos und für Gäste mit 5,00 € Leihgebühr für Kurz- und Langwaffen pro Trainingseinheit von 30 Minuten.

12. Wo veröffentlichen wir Termine und Wettkämpfe?

Unsere Terminseite enthält den Gesamtterminplan und einzelne Veranstaltungen wie Vereinsmeisterschaften, Pokalschießen, Kreismeisterschaften, Königsschießen, Damenpokal, Trap-Pokal und weitere Vereinsveranstaltungen.

13. Wo stellen wir Aufnahmeantrag, Beitragsordnung und Vereinsdokumente bereit?

Im Bereich „Vereinsdokumente“ stellen wir unter anderem unseren Info-Flyer, den Aufnahmeantrag mit Lastschriftmandat, Beitragsordnungen, das Statut, die Wahlordnung sowie weitere Vereinsunterlagen bereit.

14. Haben wir Angebote für Kinder und Jugendliche?

Ja. Im Bereich „Vereinsdokumente“ verlinken wir Unterlagen zum Schnupperkurs für Kinder und Jugendliche sowie eine Einverständniserklärung für Kinder. Vor einer Teilnahme sollten die dortigen Dokumente und unsere aktuellen Hinweise geprüft werden.

15. Dürfen Kinder und Jugendliche bei uns schießen?

Das Waffengesetz erlaubt Schießen Minderjähriger auf Schießstätten nur unter besonderen Voraussetzungen. Für 12- bis unter 14-Jährige betrifft dies insbesondere Druckluft-, Federdruck- und CO₂-Waffen; für 14- bis unter 18-Jährige können unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch bestimmte Kleinkaliberwaffen bis 5,6 mm lfB beziehungsweise Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen bis Kaliber 12 zulässig sein.

Erforderlich sind insbesondere die Einwilligung der Sorgeberechtigten und die vorgeschriebene Aufsicht beziehungsweise Obhut.

16. Brauche ich für ein erstes Probeschießen eine eigene Waffenbesitzkarte?

Nein, eine eigene Waffenbesitzkarte ist für ein Probeschießen auf einer erlaubten Schießstätte nicht automatisch erforderlich. Das gilt, wenn eine Waffe dort nur vorübergehend zum Schießen auf dieser Schießstätte überlassen wird und alle gesetzlichen Vorgaben, Altersgrenzen, Aufsichtsregeln und Vereinsvorgaben eingehalten werden.

17. Welche Voraussetzungen gelten für eigene erlaubnispflichtige Sportwaffen?

Für waffenrechtliche Erlaubnisse sind insbesondere Mindestalter, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, Sachkunde und ein Bedürfnis erforderlich. Für Sportschützen gelten zusätzlich die besonderen Anforderungen des § 14 WaffG.

Die verbindliche Entscheidung trifft immer die zuständige Waffenbehörde.

18. Was bedeutet „Bedürfnis“ bei Sportschützen?

Für das Bedürfnis zum Erwerb einer eigenen erlaubnispflichtigen Sportwaffe muss nach § 14 WaffG unter anderem glaubhaft gemacht werden, dass das Mitglied seit mindestens 12 Monaten den Schießsport in einem Verein mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen betreibt und innerhalb der letzten 12 Monate regelmäßig trainiert hat: entweder einmal in jedem ganzen Monat oder insgesamt 18 Mal.

19. Was ist ein Waffensachkundelehrgang?

Die Sachkunde ist ein gesetzlicher Baustein für waffenrechtliche Erlaubnisse. Wir veröffentlichen auf unserer Website Lehrgänge zur Waffensachkunde für Sportschützen; für 2026 war ein Lehrgang mit Unterricht, praktischer Unterweisung, Konsultation, Schießleistungstest sowie theoretischer und praktischer Prüfung angekündigt.

20. Was ist beim Transport eigener Waffen zum Schießstand zu beachten?

Der Transport erlaubnispflichtiger Schusswaffen muss im Rahmen des waffenrechtlichen Bedürfnisses erfolgen. Nach § 12 WaffG ist das erlaubnisfreie Befördern insbesondere daran geknüpft, dass die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit transportiert wird.

Waffen und Munition sind außerdem so aufzubewahren und zu sichern, dass sie nicht abhandenkommen und Dritte sie nicht unbefugt an sich nehmen können.